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Update Covid-19: Lockerungen für den Segelbetrieb

Der OeSV hat in einem Update (per 29.05.2020) zu den aktuellen Lockerungen eine neue Richtlinie für den Segelbetrieb erlassen, von der wir euch hiermit in Kenntnis setzten.

Liebe Seglerinnen und Segler, Liebe Surferinnen und Surfer! 

Lockerungen nach den COVID-19 Einschränkungen sind aktuell in aller Munde. Für den Sport wurden mit wenigen Zeilen eher allgemeine Regelungen definiert, die sportartspezifisch angewendet werden müssen. Für unsere Sportart mit unterschiedlichsten Bootstypen und unterschiedlicher Intensität der Segelsportausübung erfordert dies daher auch unterschiedliche Betrachtungsweisen. Die geltenden Regelungen beziehen sich vornehmlich auf die Einhaltung von Mindestabständen, die für die Ausübung im Indoor-Bereich und Outdoor- Bereich definiert wurden und verhindern sollen, dass eine Ansteckung über die Atemluft erfolgt. Die im Segelsport naturbedingt starke Luftströmung durch den Wind und die damit verbundene schnelle Auflösung von Virenkonzentrationen ist demnach bei der Auslegung des jeweiligen Verordnungstextes angemessen zu berücksichtigen. 

Was bedeuten die Lockerungen ab 29.5.2020? 

Für das Freizeitsegeln halten Sie sich bitte vorranging an den im öffentlichen Raum geltenden Sicherheitsabstand von 1 Meter. Kann dieser nicht eingehalten werden, soll ein Mund-Nasenschutz verwendet werden. 

Für das Leistungssegeln bitten wir Sie die nachfolgenden Regelungen mit Vernunft und einem hohen Maß an Eigenverantwortung anzuwenden. Nur unter Einhaltung größtmöglicher Abstände und allenfalls ergänzenden Sicherheitsmaßnahmen kann der Trainings- und Regattabetrieb für Mannschaftsbootsklassen wieder aufgenommen werden. 

Veranstaltungen (vor allem Regatten) sind weiters nur erlaubt, wenn die Höchstzahl von 100 Personen nicht überschritten wird. Ab 1. Juli 2020 steigt die Personenbegrenzung auf 500, ab 1. August 2020 auf 750. 

Viel Spaß auf dem Wasser und immer ‘eine Handbreit unter dem Kiel’ und den nötigen Sicherheitsabstand zu den anderen Crewmitgliedern wünscht 

mit seglerischen Grüßen
Ihr Herbert Houf
Präsident des Österreichischen Segel-Verbandes 

Neusiedl am See, 29.05.2020

COVID-19 SICHERHEITSMASSNAHMEN & -REGELN 

Version 3.1 gültig ab 29. Mai 2020 

Diese Regelungen wurden als Konkretisierung der Lockerungsverordnungen des BGBl. II Nr. 197/2020, 207/2020 und 231/100 erstellt, um die segel- und surfsportspezifische Anwendung der Verordnung aufzuzeigen und zu erleichtern. 

SEGELN IM FREIZEIT- UND ERHOLUNGSBEREICH 

Bei erholungsmäßiger Segelbetätigung ist zwischen Personen, die nicht in einem Haushalt leben, ein Abstand von 1 m einzuhalten. Wir appellieren an die Eigenverantwortung aller Seglerinnen und Segler, diesen jederzeit gewissenhaft einzuhalten und einen Mund-Nasenschutz zu verwenden, wenn dies nicht möglich ist. 

VORGABEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON TRAININGS UND REGATTEN 

Gemeinsame sportliche Betätigung ist grundsätzlich nur erlaubt, wenn zwischen den Sportausübenden ein Mindestabstand von 2 m eingehalten werden kann. Ziel dieser Regelungen ist es, den bei der leistungsorientierten Sportausübung erhöhten Atemluftaustausch und damit das Infektionsrisiko gering zu halten. Eine Verringerung des Abstands darf nunmehr kurzfristig erfolgen. 

Für das leistungsorientierte Segeln ist dabei zu beachten, dass auf Grund der sportartspezifischen Besonderheiten ein Austausch von Atemluft zwischen den Crewmitgliedern typischerweise auch dann nicht stattfindet, wenn sich diese in einem Abstand von weniger als 2m auf dem Boot aufhalten. Nicht zuletzt deshalb, weil sich Crewmitglieder typischerweise nicht gegenübersitzen und damit der für einen direkten Gesichtskontakt maßgebliche Abstand in der Regel nicht relevant ist. Außerdem wird eine allenfalls in der Atemluft festzustellende Virenkonzentration durch die sportartspezifischen Wind- und Strömungsbedingungen schnell aufgelöst. Durch die neue Bestimmung, wonach ein kurzfristiges Unterschreiten des Mindestabstands erlaubt ist, sind auch spezielle Situationen beim Segeln, insbesondere Manöver, bei denen die allgemeinen Überlegungen nicht zum Tragen kommen, dennoch möglich. 

Insgesamt bedeutet das, dass auch das leistungsorientierte Segeln in Mannschaftsbootsklassen möglich ist. Bei zu erwartender dauerhafter Unterschreitung des Sicherheitsabstands wird jedoch empfohlen, das Infektionsrisiko durch Tragen eines mechanischen Mund-Nasenschutzes zu verringern – vor allem, wenn die Witterungsbedingungen eine Virenübertragung begünstigen. 

Aufgrund der bauarttypischen Unterschiede der Boote (enges Cockpit, kurze Bordkante) ist die Besatzungsgröße entsprechend der Abstandsregelung anzupassen, jedenfalls jedoch mit 4 Personen limitiert, außer alle Mannschaftsmitglieder leben im gleichen Haushalt. 

Ausschreibung:
In der Ausschreibung der Veranstaltung muss die maximale Teilnehmerzahl (Personen) laut gültiger Verordnung limitiert werden. Stand 29.5.2020: max. 100 Personen, ab 1.7.2020 max. 500 Personen, ab 1.8.2020 750 Personen (exkl. Organisationspersonal; bei über 100 TN COVID-19-Beauftragter zu bestellen und COVID-19-Präventionskonzept notwendig!). 

Registrierung:
Meldung und Nenngeldzahlung sollte schon im Vorfeld erfolgen, zur Registrierung erscheint nur Person pro teilnehmendes Boot. MNS ist obligat. 

Steuermannsbesprechung:
Falls erforderlich, findet diese im Freien statt. Bei Schlechtwetter kann in einen entsprechend großen Raum ausgewichen werden – in diesem Fall sind nur die Skipper, Wettfahrtleiter und Juryvorsitzender zugelassen. 

Kontrolle auf dem Wasser:
Der Veranstalter muss die Einhaltung der Verordnungen während der Wettfahrten in geeigneter Form überprüfen. 

Protestverhandlungen: 
Für Protestverhandlungen ist ein geeigneter Raum für 6 Personen vorzusehen. (3 Jury, 2 Protestparteien, 1 Zeuge) 

Soziale Veranstaltungen:
Für Segleressen gelten die aktuellen für Gastronomie verordneten Regelungen. 

Preisverteilung: 
Die Siegerehrung sollte im Freien stattfinden. Bei Schlechtwetter kann in einen entsprechend großen Raum ausgewichen werden, in diesem Fall sind nur die Preisträger zugelassen. 

TRAININGS UND SCHULUNGEN, JUGENDWOCHEN 

Es ist darauf zu achten, dass jederzeit der während der Sportausübung im Freien der geforderte Mindestabstand von 2 Metern zu haushaltsfremden Personen eingehalten wird und das Verhalten im Training entsprechend den Vorgaben für die Durchführung von Regatten angepasst wird 

Empfohlene Maximale Größe der Trainingsgruppe:
10 Teilnehmer plus Trainer;
6 Teilnehmer bei Jugendlichen unter 14 Jahre 

Mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig sind zulässig, sofern durch organisatorische Maßnahmen die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen an Land gewährleistet ist. 

1 Betreuer am Motorboot (plus eine Begleitperson, wenn die Sicherheitsmaßnahmen auch während der Wasserarbeit eingehalten werden können) 

Besprechungen in der Gruppe sind im Freien unter Einhaltung von 1 Meter Sicherheitsabstand ohne gegenseitige Berührungen abzuhalten – dies gilt auch für Geschwister (Vorbildwirkung) 

Die Durchführung von Jugendtrainings und Jugendlagern ist unter Einhaltung der in dieser Richtlinie angeführten allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen zulässig, die für Veranstaltungen geltenden Personenhöchstzahlen sind dabei zu beachten. 

Der Abstand von einem Meter von Betreuern und Trainern kann ausnahmsweise unterschritten werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. 

VIELEN DANK FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG 

Bitte vermeiden Sie riskante Situationen und Wetterbedingungen, um sich selbst und eventuelle Helfer nicht in Gefahr zu bringen. 

Dem Clubvorstand bleibt es vorbehalten, Mitglieder bei groben Verstößen auch über einen längeren Zeitraum vom Clubgelände zu verweisen. 

(OESV 29.05.2020)

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