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Schiffsführerpatent

ATTERSEE-SCHIFFSFÜHRERSCHULE-MITTENDORFER

Werden Sie Kapitän auf Seen und Flüssen. Sie können bei uns das amtliche, österreichische Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse ablegen, welches in Österreich auf allen Binnengewässern und Flüssen, sowie in Verbindung mit dem internationalen Zertifikat, EU-weit auf allen Binnengewässern Gültigkeit hat. Mit diesem Zertifikat sind Sie berechtigt Motorboote und Segelboote bis 1.000 kW zu bewegen.

Kurstermine

07.04. – 10.04.2017
05.05. – 08.05.2017
09.06. – 12.06.2017
30.06. – 03.07.2017
04.08. – 07.08.2017
01.09. – 04.09.2017
29.09. – 02.10.2017

Kurszeiten

Freitag: 17:00 bis 21:00 Uhr
Samstag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Sonntag: 08:00 bis 13:00 Uhr
Montag: Prüfung ab ca. 08:00 Uhr

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung für Schiffsführerpatent (SVD-Verk/E-24). [Download link]
  • Nachweis der Identität und der Vollendung des 18. Lebensjahrs (z.B. Geburtsurkunde, Personalausweis, Pass).
    2 Passfotos, eines davon ist auf der Vorderseite aufzukleben.
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung:
    Ärztliches Gutachten (nicht älter als 3 Monate) über die Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges der Gruppe C; für das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse gilt ein Befähigungszeugnis für die selbständige Führung eines Triebwagens, Luftfahrzeuges oder KFZ als Nachweis (z.B. KFZ-Führerschein).
  • Nachweis der persönlichen Verlässlichkeit:
    Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate); für das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse gilt ein Befähigungszeugnis für die selbständige Führung eines Triebwagens, Luftfahrzeuges oder Kfz als Nachweis (z.B. KFZ-Führerschein).
  • Nachweis über das Farbunterscheidungsvermögen:
    Ärztliches Gutachten (nicht älter als 3 Monate) durch Farnsworth Panel D15 oder medizinisch gleichwertigen Test.
    Ausnahme: Besitz eines zu Recht bestehenden, in einem EWR-Staat ausgestellten Befähigungszeugnis für die
    selbständige Führung von Luft- oder Triebfahrzeugen. Siehe Formularmuster.
  • Nachweis der Fahrpraxis:
    Nicht erforderlich für das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse.

Die Unterlagen müssen spätestens eine Woche vor Kursbeginn bei uns vorliegen, damit wir Sie an das Amt der oö. Landesregierung weiterleiten können und Ihr Antreten zur Prüfung gewährleistet ist. Bitte übermitteln Sie keine Originalunterlagen, da diese nach elektronischer Erfassung vom Amt der oö. Landesregierung nicht retourniert werden.

Informationen

Mobil +43 664 3003324
E-Mail office@boote-mittendorfer.at

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