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Update Covid-19 Pandemie: SCK-Clubgelände bleibt bis auf weiteres gesperrt!

Liebe Mitglieder! 

Die Covid-19 Pandemie und ihre Folgewirkungen hat die Welt und damit auch den SCK weiter fest im Griff. Die Strategie der schrittweisen Öffnung und Rückkehr zur Normalität gibt uns Hoffnung, dass wir wenn auch unter anderen Rahmenbedingungen als in den vergangenen Jahren, einer schönen Segel-Saison entgegensteuern. 

Gerne würden wir bereits heute (22.04.2020) exakt mitteilen, wann ihr eure Boote in den Club bringen könnt und wann wir uns alle endlich wieder im Club treffen können. Leider ist dieser Tag aber noch nicht gekommen, zu viele Unsicherheiten stehen noch im Raum. Gestern am 21.04 2020 hat der Präsident des Österreichischen Segelverbandes Dr. Herbert Houf via Mail an die Verbands-Mitglieder eine Öffnung der Clubs und das Segeln unter Auflagen mit Anfang Mai in Aussicht gestellt. Der OeSV arbeitet gemeinsam mit der Sport Austria und dem Sportministerium an Richtlinien, die die sportspezifischen Rahmenbedingungen berücksichtigen sollen, zum Beispiel ist die „Sportstätte“ unser Clubareal am Land, die Steganlage oder der Attersee? 

Wir informieren euch deshalb darüber um eine Perspektive zu geben, wann die Sperre des SCK-Clubgeländes für Mitglieder und Boote wieder aufgehoben werden kann. Sobald ein exaktes Datum feststeht werden wir die Mitglieder via Mail und auf der Website informieren. Bis dahin bleibt das SCK Clubgelände leider weiterhin gesperrt!  

Mit sportlichen Grüßen 
Euer Stephan Beurle
(Präsident Segelclub Kammersee) 

Hier die offizielle Information des Österreichischen Segelverbandes: 

Ein herzliches Dankeschön – Update zur Covid-19-Krise
Liebe Segelfreunde!
Es muss einmal gesagt werden:
Ein herzliches und lautes Dankeschön an Sie!
Die letzten Wochen brachten noch nie dagewesene Herausforderungen in allen Lebensbereichen. Täglich neue Meldungen, Vorgaben, Richtlinien und wenig Informationen darüber, wie sich das alles in naher und ferner Zukunft weiterentwickelt wird. Vielen Dank an alle, die hier verantwortungsbewusst, konsequent und geduldig durch diese Phase gegangen sind.
Auch wenn leise Anzeichen einer Entspannung der Situation sichtbar werden, sind dennoch viele Fragen immer noch ungeklärt. Derzeit brennen uns zwei Themen unter den Fingernägeln, zu denen wir aktuell auf verschiedener Ebene in Verhandlungen bzw. Gesprächen sind:

1.      Wann können wir unsere Clubs und Ausbildungsstätten wieder öffnen?
2.      Welche finanzielle Hilfsmaßnahmen dürfen wir erwarten?

Dazu darf ich Sie mit heutigem Wissensstand (21.4.2020) wie folgt informieren:
Ad 1. Wiederöffnung der Club- und Hafenanlagen sowie von Ausbildungsstätten
Wie Sie vermutlich aus der öffentlichen Diskussion mitbekommen haben, wird derzeit im Sportministerium intensiv an der Frage gearbeitet, wann und unter welchen Voraussetzungen Freizeit- und Sportanlagen wieder geöffnet und ein (möglicherweise eingeschränkter) Sportbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Wir sind gerade dabeí, die dafür erforderlichen Richtlinien auszuarbeiten. Es ist davon auszugehen, dass in jedem Fall der Mindestabstand von 2m einzuhalten sein wird. Für das Segeln bedeutet das, dass nur dann mehrere Personen auf einem Schiff sitzen dürfen, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Angepeilt wird Anfang Mai, der genaue Zeitpunkt steht im Augenblick noch nicht endgültig fest. Mit berücksichtigt werden muss die Frage, ob zwischen ‚Hafenanlagen‘ und ‚sonstigen Clubanlagen‘ zu unterscheiden sein wird. Davon hängt auch die Frage ab, ab wann Boote gekrant und gewartet werden dürfen. Wir hoffen, dass hier in den nächsten Tagen eine Entscheidung herbeigeführt werden kann.

Ein gesondertes Thema sind die Ausbildungsstätten, für die wohl eigene Bestimmungen gelten werden. Auch dazu laufen aktuell Verhandlungen, unter welchen Rahmenbedingungen zumindest ein eingeschränkter Ausbildungsbetrieb wieder zulässig sein wird.

Ungeachtet der erhofften baldigen Aufhebung des generellen Betretungsverbotes dürfen schon vor diesem Zeitpunkt notwendige Instandhaltungsarbeiten an den Sportstätten (Clubanlagen) durchgeführt werden. Auf Grund einer heute erlangten Auskunft aus dem Sportministerium im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium dürfen diese Arbeiten nicht nur von gewerblichen Professionisten sondern auch auf ehrenamtlicher Basis, also durch Clubmitglieder, erbracht werden. Dabei sind die allgemein gültigen Sicherheitsvorkehrungen (Mindestabstand, Maskenpflicht, etc.) zu beachten. Darüber hinausgehende Arbeiten im Clubgelände sind jedoch vorerst noch untersagt.

Zur Frage, ab wann wieder Veranstaltungen durchgeführt werden dürfen, ist bis dato noch keine Antwort in Sicht.

Ich hoffe, dass wir alle bald wieder unserer großen Leidenschaft nachgehen können. Bis dahin wünsche ich Ihnen alles Gute in diesen anstrengenden Zeiten, bleiben Sie gesund und auf ein baldiges Wiedersehen am Wasser!

Mit herzlichen Grüßen

Herbert Houf

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