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Update: Covid-19 Regeln des SCK

Die mit 19. Mai gültige COVID-19-Öffnungsverordnung bringt Lockerungen für den Segelsport – dennoch bleiben die dafür angepassten COVID-19 Regeln im SCK aufrecht! Wir sind zuversichtlich, dass wir auf eine schönen Saison 2021 zugehen und sind zuversichtlich, dass weitere Lockerungen folgen werden.

• Erlaubter Betretungszeitraum zwischen 05:00 und 22:00 Uhr
• Nachweis GESUND-GETESTET-GEIMPFT ist zu erbringen
• Bei Aufenthalt länger als 15 Minuten im Clubgelände (=Sportstätte)
ist Contact Tracing zwingend vorgeschrieben.
•  Falls kein Handy zur Hand ist, bitte um Eintragung in die Liste am Eingang ins Restaurant
(Bei Verlassen bitte Ausloggen nicht vergessen)

• Als Sportstätte gelten die Umkleidecontainer, die Bootsliegeplätze am Parkplatz
und das Areal ab dem weißen Rolltor. Ausnahmen bilden Gastronomie
(Lounge, Westterrasse, Zelt, Gastgarten) und die Wasserliegeplätze
• In den Innenräumen sind FFP2 Masken zu tragen

Erlaubt ist:
o         Segeln
o         Kranen und Aufriggen der Boote
o         Durchführung von Wettfahrten und Veranstaltungen

CLUBRESTERAUNT
ACHTUNG:
Im Clubrestaurant gelten eigene COVID Bestimmungen. Diese liegen auf den Tischen auf. Es ist außerdem, unabhängig von der Registrierung im Club, eine eigene Tischregistrierung erforderlich

Wir alle hoffen, dass wir bald wieder in einen Normalzustand zurückkehren können, bitten aber bis dahin im Interesse aller diese Regelungen einzuhalten. Der Club und der Restaurantpächter haben das Recht bei Verstößen die betroffene Person vom Clubgelände zu verweisen.

Bei Fragen steht Stephan Beurle (Präsident und Covid-19-Beauftragter) zur Verfügung: 0664 35 85 333 oder Stephan.Beurle@sck.at 

Stand: 19.5.2021

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