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Covid-19 Lockerungen im SCK mit 1. Juli

  • Der „Eintrittstest“ GETESTET-GEIMPFT-GENESEN ist zu erbringen und für die Dauer des Aufenthaltes bereit zu halten.

  • Bei Aufenthalt länger als 15 Minuten im Clubgelände (=Sportstätte) ist Contact Tracing zwingend vorgeschrieben. Falls kein Handy zur Hand, bitte Eintrag in Liste am Eingang ins Restaurant.(Bei Verlassen bitte Ausloggen nicht vergessen)

  • Als Sportstätte gelten die Umkleidecontainern, die Bootsliegeplätze am Parkplatz und das Areal ab dem weißen Rolltor mit Ausnahme der Gastronomie (Lounge, Westterrasse, Zelt, Gastgarten) und der Wasserliegeplätze.

  • Die allgemeinen Hygieneregeln sind zu beachten, auch wenn die Abstandsregel und die Maskenpflicht entfallen sind.

    Erlaubt ist:
  • Segeln
  • Kranen und Aufriggen der Boote
  • Durchführung von Wettfahrten und Veranstaltungen

    ACHTUNG: Im Clubrestaurant gelten eigene COVID Bestimmungen. Diese liegen auf den Tischen auf. Es ist außerdem, unabhängig von der Registrierung im Club, eine eigene Tischregistrierung erforderlich.

    Wir alle hoffen, dass wir bald wieder in einen Normalzustand zurückkehren können, bitten aber bis dahin im Interesse aller diese Regelungen einzuhalten. Der Club und der Restaurantpächter haben das Recht bei Verstößen die betroffene Person vom Clubgelände zu verweisen.

    Bei Fragen steht Stephan Beurle (Präsident und Covid-19-Beauftragter) zur Verfügung: stephan.beurle@sck.at  (Stand: 1.7.2021)

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